Baumpflege

Baum- und Heckenschnitt – Bundesgesetz

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By Gartenpfleger

Welche Rolle das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel beim Baum- und Heckenschnitt spielt

Der Hecken- oder Baumschnitt gehört für die meisten Gärtner zur Routine, doch Obacht – dieser darf nicht durchgeführt werden, wenn Sie Nester oder brütende Vögel entdecken. Warum das so ist, wird im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel genauer beschrieben. Was es damit auf sich hat und weitere interessante Gegebenheiten, finden Sie im folgenden Beitrag.

Die Entstehung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel wird im normalen Sprachgebrauch als Jagdgesetz abgekürzt. Es nur auf diesen Begriff herunterzubrechen ist völlig falsch, denn auch dem Brutschutz wird Rechnung getragen. Doch der Reihe nach.

Die Grundlage des Gesetzes wurde am 17. September 1875 erlassen, wobei diese erste Fassung auf den 25. Artikel der Bundesverfassung von 1874 zurückgeht. Doch wie kam es zur Erlassung eines solchen Gesetzes?

Im 19. Jahrhundert war es notwendig auf die Jagd zu gehen, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen – hierzu durfte jeder jagen, denn das Wild galt als besitzlos (Freiwild) und unterlag maximal kantonalen Regularien (mangels Durchsetzbarkeit wurde diese häufig ignoriert).

Durch eine massive Überjagung sank allmählich der Bestand an Wildtieren und Vögeln, sodass es notwendig wurde die Jagd einzuschränken. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Hervorhebung des Artenschutzes. Einige wichtige Aspekte aus der ersten Fassung sind:

  • Hochwild (Rehe, Rothirsche, Steinböcke, usw.) durfte nur noch in der Zeit vom 1. September bis zum 15. Oktober bejagt werden.
  • Raubtiere wie Bär, Wolf und Luchs wurden zur selben Zeit stärker bejagt.
  • Wildhüter hatten die Aufgabe den Bestand zu regulieren und gegen Wilderei vorzugehen (1876 kam noch der Schutz des Waldes hinzu).

Aufgrund des Fortschritts wurde das Gesetz regelmäßig angepasst, um stets dem aktuellen Stand der Dinge zu entsprechen. Die letzte Anpassung fand am 16. Dezember 2022 statt.

Das aktuelle Jagdgesetz im Überblick

Aktuell kommt dem Bestandsschutz noch die größte Bedeutung zu. Der Schutz hat mittlerweile auch Auswirkungen auf den Hecken- und Baumschnitt.

So heißt laut Artikel 7 (Artenschutz) des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel:

  • Alle Tiere nach Artikel 2, die nicht zu einer jagdbaren Art gehören, sind geschützt (Satz 1).“

Darauf folgt der Satz 4 mit:

  • Die Kantone sorgen für einen ausreichenden Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vor Störung.“

Schließlich heißt es noch in den Sätzen 5 und 6

  • Sie regeln insbesondere den Schutz der Muttertiere und der Jungtiere während der Jagd sowie der Altvögel während der Brutzeit.“
  • Bei der Planung und Ausführung von Bauten und Anlagen, die den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel beeinträchtigen können, hört der Bund die Kantone an. Für Vorhaben, die Schutzgebiete von internationaler und nationaler Bedeutung beeinträchtigen, ist die Stellungnahme des Bundesamtes einzuholen.“

Somit wird der Hecken- und Baumschnitt zwar nicht explizit genannt, allerdings erzeugen diese Vorhaben bei Wildvögeln Stress, wodurch die Tiere vor allem in der Brutzeit (je nach Art zwischen März und August) ihre Nester und damit den Nachwuchs in Stich lassen.

Aufgrund dessen sollte man den Baum oder die Hecke in den Wintermonaten schneiden.

Übrigens: Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld von bis zu 20.000 CHF ausgesprochen werden.

Kommen Sie am besten direkt zu uns

Beim Hecke schneiden kann man grundsätzlich viel falsch machen, wie wir im folgenden Blogartikel erklären. Doch warum sollten Sie uns, A-Z Gartenpflege mit dem Schnitt der Hecke beauftragen?

Wir kennen nicht nur die Regularien, sondern wissen auch, wann welche Schnitttechnik sinnvoll ist. Doch vor allem bei weitläufigen Objekten besteht die Gefahr, dass man dem Pflegebedarf nicht mehr gerecht werden kann. In solchen Fällen übernehmen wir gerne diese Aufgabe, sodass Sie sich wieder um andere Tätigkeiten kümmern können.

Auf Wunsch bieten wir ein Gartenpflege-Komplettpaket an, in dem wir nicht nur den Heckenschnitt, sondern auch andere Aufgaben wie das Mähen des Rasens übernehmen – sprechen Sie uns einfach an. Unser Leistungsumfang umfasst darüber hinaus:

  • Gartenplanung
  • Gartenpflege
  • Gestaltung von Beetanlagen
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