Der Winter bringt Schnee, Eis und Kälte – und damit eine Menge Arbeit, wenn es darum geht, Wege und Straßen sicher zu halten. Für Haus- und Grundstückseigentümer ist das Schneeräumen nicht nur eine lästige Pflicht, sondern auch eine rechtliche Verantwortung. Ein ungeräumter Weg kann schnell zur Gefahrenquelle werden, für die der Eigentümer haften muss. Um Ihnen zu helfen, den Winterdienst effizient und gesetzeskonform zu organisieren, erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen, wie oft geräumt werden sollte und welche Haftung im Schadensfall auf Sie zukommt. Außerdem zeigen wir, welche Dienstleister Ihnen diese Arbeit abnehmen können.
So oft müssen Sie den Gehweg räumen
Wie oft der Gehweg vor Ihrem Haus geräumt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von den Wetterbedingungen und den geltenden Regeln. In der Regel sind Eigentümer dazu verpflichtet, den Gehweg tagsüber in einem gefahrlosen Zustand zu halten, insbesondere wenn es schneit oder zu Glatteis kommt. In der Schweiz gibt es bestimmte Zeitfenster für den Winterdienst, die je nach Region und Gemeinde variieren können, aber üblicherweise gilt die Pflicht von 7 Uhr bis 21 Uhr. Innerhalb dieser Zeitspanne sollten Sie dafür sorgen, dass der Gehweg frei von Schnee und Eis ist, besonders wenn es stark geschneit hat oder Glatteis droht.
Einmaliges Schneeräumen pro Tag reicht meistens nicht aus. Bei anhaltendem Schneefall wird empfohlen, mehrmals am Tag zu räumen, um den Gehweg durchgängig sicher zu halten. Stellen Sie sich darauf ein, den Gehweg frühmorgens und gegebenenfalls mehrmals bis in die Abendstunden zu räumen und zu streuen. Vor allem, wenn es schneit oder die Temperaturen nachts sinken und sich Glatteis bildet, ist es ratsam, abends und morgens einen Kontrollgang zu machen.
Zum Schneeräumen gehört nicht nur das Wegschieben des Schnees. Häufig wird zusätzlich das Streuen von Splitt, Sand oder einem anderen geeigneten Material empfohlen, um für zusätzliche Trittsicherheit zu sorgen. Streusalz sollte jedoch sparsam verwendet werden, da es die Umwelt schädigen kann und nicht überall erlaubt ist.
Haftung bei Unfällen
Die Haftung bei Unfällen, die auf verschneiten oder vereisten Gehwegen passieren, kann für Eigentümer weitreichende Folgen haben. Als Eigentümer sind Sie für die Verkehrssicherheit auf Ihren Wegen verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, diese Wege so zu gestalten, dass sie keine Gefahr für Fußgänger darstellen. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Gehweg nicht ausreichend geräumt oder gestreut war, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Das kann teuer werden, besonders wenn die verunfallte Person durch den Unfall langfristige gesundheitliche Schäden erleidet.
Ein Beispiel: Wenn jemand auf dem vereisten Gehweg stürzt und sich verletzt, kann er Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Eigentümer geltend machen. Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Räumung und Streuung wird daher oft entscheidend sein. Versicherungen prüfen im Schadensfall häufig, ob der Eigentümer seinen Winterdienstpflichten tatsächlich nachgekommen ist. Wenn er das nachweislich versäumt hat, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern, was bedeutet, dass der Eigentümer die Kosten des Schadens selbst tragen muss.
Für Eigentümer ist es daher ratsam, nicht nur regelmäßig, sondern auch dokumentiert zu räumen. Ein Winterdienstprotokoll kann dabei helfen, nachzuweisen, dass der Gehweg regelmäßig und ordnungsgemäß geräumt wurde. Bei Bedarf sollten Sie Belege von Streumaterialien und ein Protokoll Ihrer Räumarbeiten führen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Tipp: Der Winterdienst kann eine zeitaufwändige Tätigkeit darstellen. Auf Wunsch übernehmen wir das gerne für Sie. Sprechen Sie uns einfach an.
Wir machen das für Sie
Wir bieten eine umfassende Lösung für den Winterdienst, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird. Dieser Service übernimmt das regelmäßige Räumen und Streuen Ihrer Gehwege und Einfahrten, sodass Sie sich keine Sorgen um Unfälle oder die Einhaltung der Räumpflicht machen müssen. Weiterhin sorgen wir dafür, dass die Arbeiten rechtzeitig und professionell ausgeführt werden – auch bei anhaltendem Schneefall und in kritischen Zeitfenstern.
Wir verfügen über die richtige Ausrüstung und sind rund um die Uhr einsatzbereit. Keine Sorge, wir lassen Sie nicht im Schnee stehen.
Tipp: Wir übernehmen auch andere Tätigkeiten, wie einen professionellen Gartenunterhalt inklusive dem Schneiden von Büschen, Hecken und Bäumen. Generelle Informationen dazu finden Sie im folgenden Artikel.
Fazit
Die Räum- und Streupflicht ist für Eigentümer eine wichtige und oft zeitintensive Aufgabe. Im Winter ist es unerlässlich, Gehwege und Eingänge sicher und zugänglich zu halten, um Unfälle zu vermeiden und die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert hohe Schadenersatzforderungen und kann unter Umständen selbst haften.
Ein gründlicher und gut geplanter Winterdienst bietet also nicht nur Sicherheit für die Besucher Ihres Grundstücks, sondern auch für Sie selbst. Bleiben Sie sicher und genießen Sie den Winter – ohne Stress und Risiko!
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